In einer Berliner Polizeistatistik lebt die unselige „Sonderbehandlung“ von Sinti und Roma fort. Der Innensenator sieht weder Erklärungs- noch Gesprächsbedarf. Ein Lagebild. SPIEGEL-Kolumne des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer
In seiner Kolumne bei SPIEGEL-ONLINE unterzieht der ehemalige Vorsitzende Richter am Zweiten Strafsenat des Bundesgerichtshofes, Thomas Richter, die Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und die Position des Berliner Innensenators Andreas Geisel, einer detaillierten Kritik.
Bei einem Fachgespräch, zu dem der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 4. November 2019 eingeladen hatte, kritisiert Fischer bereits die Einlassungen des Berliner Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel als „in hohem Maß skandalös“. „Die Erläuterungen des Senators zeigen ein symptomatisches Bild geringen Problembewußtseins für die offenkundig rassistischen Konnotationen“ sowohl in der vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisierten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wie auch in den Schreiben des Senators selbst.
Thomas Fischer
geboren 1953 in Werdohl (NRW), war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ist Autor des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch und Verfasser zahlreicher Kolumnen, in denen er sich mit Fragen des Strafrechts beschäftigt.