Sinti- und Roma-Familien stehen zunehmend vor dem Problem, dass die Grabstätten ihrer Angehörigen, zu denen die verstorbenen Holocaust-Überlebenden gehören, aufgrund abgelaufener Fristen (Ruhezeiten) nach den üblichen Friedhofsordnungen endgültig beseitigt werden. Der Zentralrat fordert vom Bund und den Ländern eine gesetzliche Regelung in Form eines „ewigen Ruherechts“ zum Erhalt der Grabstätten als Familiengedächtnisstätten.n Dazu findet am kommenden Freitag ein Gespräch des Bundesrates unter Leitung von Bundesratspräsident Volker Bouffier mit dem Zentralrat und den Landesverbänden Deutscher Sinti und Roma in Berlin statt.
Zentralratsvorsitzender Romani Rose steht nach Ende des Gesprächs am 19. Juni 2015 um 14.30 Uhr vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3 – 4, in Berlin für Fragen von Journalisten zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der Zusagen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die vom Zentralrat vorgeschlagene Lösung einer Ergänzung des Gesetzes zum Rahmenübereinkommen für den Schutz nationaler Minderheit positiv zu prüfen, soll der Bundesrat eine rasche Umsetzung dieser Lösung in die Wege leiten. Da es in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, die dann bundesweit geltende Regelung zum Erhalt der Grabstätten umzusetzen, soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2015 eine entsprechende Entschließung verabschieden.
Die Erhaltung der Grabstätten ist für die Minderheit der Sinti und Roma Teil ihrer kulturellen Identität. Sie sind Familiengedächtnisstätten für die während des NS-Regimes verfolgten Mütter, Väter, Kinder und weiteren Angehörigen – auch für die ermordeten Familienmitglieder, für die es keine Grabstätten gibt. Im Hinblick darauf bildet auch das am 22. Juli 1997 im Bundestag beschlossene „Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten“ (BT-Drucksache 13/6912) die Rechtsgrundlage für die entsprechenden Entscheidungen.